Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Selbstverständlich können diese Antworten keine individuelle und persönliche Pflegeberatung ersetzen.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

  • Wie finde ich Entlastung als Pflegender?
  • Wie läuft der Begutachtungstermin ab?
Als Pflegender brauchen Sie genauso wie andere auch Urlaub. Oder Sie fallen beispielsweise durch eine Krankheit für einige Zeit aus. Für diese Situationen brauchen Sie eine Ersatzpflegekraft. Die Pflegeversicherung bezuschusst diese Ersatzpflege oder auch Verhinderungspflege und übernimmt diese für längstens vier Wochen pro Kalenderjahr, wenn Sie bereits seit mindestens sechs Monaten im häuslichen Umfeld pflegen. Wie hoch der Zuschuss aus der Pflegeversicherung ist, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege leistet. Engagieren Sie beispielsweise eine Pflegefachkraft oder einen ambulanten Pflegedienst, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.550 Euro pro Kalenderjahr. Übernehmen entfernte Verwandte oder Nachbarn die Pflege, wenn Sie verhindert sind, erstattet die Pflegeversicherung ebenfalls bis zu 1.550 Euro pro Jahr.

Springt allerdings ein naher Verwandter ein, zahlt die Pflegeversicherung lediglich den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe. Die Pflegeversicherung kann aber die Fahrtkosten oder auch einen Verdienstausfall erstatten, wenn Sie diese Kosten nachweisen. Insgesamt erstattet die Pflegeversicherung nur Aufwendungen in Höhe von 1.550 Euro.

Tipp: Seit 2013 haben auch Hilfebedürftige mit Pflegestufe „0“ Anspruch auf Verhinderungspflege.

Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung auf Leistungen gestellt haben, beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit.

Als nächstes meldet sich der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten von Medicproof) bei Ihnen, um mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.

Weil der Gutachter die Aufgabe hat, sich ein realistisches Bild von Ihrer Situation und Ihrem Hilfebedarf zu machen, findet die Begutachtung bei Ihnen zu Hause statt. Hier kann er Sie im Alltag, in Ihrem gewohnten Umfeld erleben.

Die Begutachtung besteht aus zwei Teilen. Zum einen wird der Gutachter Ihnen einige Fragen stellen, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Er wird nach Erkrankungen und Ihren alltäglichen Abläufen fragen.

Außerdem wird der Gutachter einige kleine Übungen mit Ihnen durchführen, um sich ein Bild von Ihren körperlichen Fähigkeiten zu machen. Dadurch, dass er Ihre Lebenssituation in Ihrem Wohnumfeld betrachtet, erhält der Gutachter einen guten Eindruck davon, wie groß Ihr Hilfebedarf ist.